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Bildautor: Jan Wagner

Rebhuhnschutzprojekt

Das „Rebhuhnschutzprojekt Schefflenztal“ wurde durch die LEADER-Aktionsgruppe Neckartal-Odenwald aktiv mit Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes des Bundes sowie des Landes Baden-Württemberg und der LEADER-Aktionsgruppe gefördert.
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Ausgangslage:

Das Rebhuhn ist zwar schon seit 1979 eine europäisch geschützte Vogelart, trotzdem sind die Bestände europaweit in den letzten Jahrzehnten um über 90 Prozent eingebrochen und rangiert in Baden-Württemberg auf der Roten Liste als „vom Aussterben bedroht“.
Als Bodenbrüter ist das Rebhuhn eine typische Vogelart der offenen, extensiv genutzten Feldflur. Die Nutzungsintensivierung der Landwirtschaft mit großen Ackerschlägen und Pestizideinsatz hat den Vögeln vielerorts nicht nur die Brut- und Aufzuchtlebensräume entzogen, sondern auch die Nahrungsgrundlage. Das rund 100 Quadratkilometer große Projektgebiet zwischen Mosbach, Billigheim, Seckach und Elztal ist dabei das bedeutendste noch verbliebene Verbreitungsgebiet des Rebhuhns im gesamten Regierungsbezirk Karlsruhe! Als Leitart für den Feldvogelschutz dienen Schutz und Förderung des Rebhuhns der gesamten Feldfauna und -flora.

Projektfläche

Vorerst wurden sieben besonders relevante Kernzonen mit Größen zwischen 1,5 bis 6,2 km2 abgegrenzt, für die jeweils eigene Maßnahmen-planungen von Kerngebietsbetreuern erstellt werden.

Im Schefflenztal ziehen künftig zahlreiche lokale Akteure an einem Strang, um dem Rebhuhn, das Überleben zu sichern. In der neu gegründeten engagieren sich die Naturschutz-, Landwirtschafts- und Jagdbehörde gemeinsam mit den Kommunen Schefflenz und Billigheim, dem Landschaftserhaltungsverband, dem Kreisbauernverband, dem NABU, Vogelkundlern, Jägern und örtlichen Landwirten für den Schutz der Rebhühner in Schefflenz und Umgebung.

Projektziel

 Aufbau einer stabilen, überlebensfähigen Rebhuhnpopulation mit Ausbreitungsdruck zur Besiedlung weiterer Flächen in den geeigneten Landschaftsteilen des Schefflenztales, des umgebenden Baulandes und des Jagsttales. Dadurch wird ebenfalls die maximale Förderung weiterer Arten der Feldfauna und -flora erreicht.

Mit den lebensraumverbessernden Maßnahmen der teilnehmenden Landwirte auf deren landwirtschaftlichen Nutzflächen entsteht nicht nur ein Mehrwert für Fauna und Flora sondern auch eine erhebliche Steigerung und Verbesserung des Landschaftsbildes. Gleiches gilt für die vorgesehenen Maßnahmen der kontinuierlichen Heckenverjüngung und -pflege, was wiederum der aktiven Landschaftspflege zugeordnet werden kann.

Durch die Allianz vieler in der heimischen Landschaft agierender Akteure und deren Zusammenarbeit wird weiteren gemeinsamen Landschaftspflege- und biotopverbessernden Maßnahmen Tür und Tor geöffnet und gegenseitiges Verständnis und Verstehen erreicht.

Erste öffentliche Info-Veranstaltung des Reg.Präsidium Karlsruhe Ref. 56 als Projektleiter
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Maßnahmenzusammenstellung

Maßnahmen 1:

Von besonderer Bedeutung im Feldvogelschutz ist eine regelmäßige Heckenpflege. Durchgewachsene Hecken verkahlen von innen und bieten den Rebhühnern kaum mehr Schutz. Durch das sogenannte „Auf-den-Stock-setzen“, treiben die Heckenpflanzen neu aus und bieten als dichte und niedrige Hecke optimalen Schutz für Rebhühner und andere Vogelarten. Um zu starke Eingriffe in die Gehölzlebensräume zu vermeiden, erfolgt die Pflegemaßnahme in der Regel abschnittsweise durch örtliche Naturschutzgruppen, landwirtschaftliche Initiativen, Eigentümer und Gemeinden.

​Maßnahmen 2:

Die bedeutendste Ursache für den Populationsrückgang ist die Zunahme von Prädatoren (Fressfeinden), an erster Stelle dem Fuchs, dessen Bestände in den letzten Jahrzehnten stark zugenommen haben. Rund 80 % der Prädationsfälle von Hennen verursachen Raubsäuger, nur 20 % Greifvögel (Quelle: Gottschalk & Beeke 2014) Besonders gefährdet sind Rebhühner und deren Nachwuchs während der Brut- und Aufzuchtzeit. Daher werden die beteiligten Jäger und Jagdvereinigungen ihr besonderes Augenmerk auf die Bejagung und Dezimierung des Fuchsbestandes im Projektgebiet lenken. Dazu gehört neben dem Abschuss auch das Aufstellen fach- und waidgerechter Fuchsfallen.

​Maßnahmen 3:

Eine dringend notwendige Schutzmaßnahme ist in erster Linie eine Extensivierung der landwirtschaftlichen Nutzung. Wichtig ist dabei, dass die Extensivierungsmaßnahmen möglichst flächig angewandt werden und nicht nur in Form von Randstreifen. Gut getarnt haben Feldvögel in ausreichend großen Brachen oder Blühflächen eine Überlebenschance. Mit Unterstützung des Landschaftserhaltungsverbands, des Kreisbauernverbands sowie ehrenamtlicher Helfer sollen Landwirte als Partner für den Rebhuhnschutz gewonnen und mit ihnen entsprechende Schutzflächen entwickelt werden.

Maßnahmen 4:   

Öffentlichkeitsarbeit und Beschilderung aktueller Maßnahmen vor Ort in der Landschaft.

​​Maßnahmen 5: Monitoring durch fachliches Begleiten der praktischen Maßnahmen, Feldbeobachtungen einschl. Erfassen von Arten und Individuen, Erfolgskontrollen, Steuerung von bzw. gegensteuern bei kontraproduktiven Ereignissen, …

Fördergegenstand: Beschaffung von 7 Wildkameras (je Kernzone 1 Stück) sowie einer Wärmebildkamera für das Gesamtprojekt

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